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Traufständiger Streckhof mit rechtsseitigem Wohnteil und Stallstube. Während das kräftige Gefüge der Scheune großenteils sichtbar ist, wurde das Wohnhaus verkleidet. Die sorgfältig zusammengefügten Sandsteinquader seines Sockels deuten auf eine Erneuerung des im Kern vielleicht noch dem 18. Jahrhundert angehörenden Wohnhauses hin. Erhalten blieb auch eine niedrige Treppenpyramide aus Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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