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Das zentral im Dorf gelegene, auffallend große, traufständige Wohnhaus beherbergte ab 1812 für ein Jahrhundert die Dorfschule mit der Lehrerwohnung sowie einen Betraum. Für diesen Zweck erbaut wurde es durch den Zimmermeister Joh. Konrad Köhler in einem konstruktiven Gefüge, das zu wesentlichen Teilen unter der Verkleidung des allerdings an der linken Seite (mit Verlust des ursprünglich aufgesetzten Dachreiters) veränderten Hauses erhalten blieb.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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