Borngasse 1
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Wetteraukreis
Reichelsheim
Weckesheim
  • Borngasse 1
Flur: 1
Flurstück: 36/1

Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit einer sehr schönen Giebelfront zur Straße; die Fußstreben der Eckpfosten im Obergeschoß mit starkem Querschnitt und weit gespreizt. In demselben Geschoß die beiden mittleren Brüstungsgefache jeweils mit Andreaskreuz und überlagernden Viertelkreisstreben. In der Schwelle des Obergeschosses auf der Giebelseite zur Straße die Inschrift: BAUHERR PFARRER ADAMUS AUTIUS UND URSULA MARIA EHELEUTE WERKMEISTER ADAM NEUMEIER VON HUNGEN ANNO MDCCIV (1704) DEN VI TAG MAI.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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