Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von kulturgeschichtlichem Belang ist die sicher teilweise aus der Anfangszeit des Friedhofs im frühen 19. Jahrhundert stammende (Trocken-)Mauer aus Basalt, die die Fläche an drei Seiten einfasst, weiterhin mehrere Linden, von denen zwei den südlichen der beiden Friedhofseingänge eindrucksvoll säumen. In der Achse des Eingangs das Gefallenendenkmal in Form einer in der Mitte durch einen Pfeiler mit „Eisernem Kreuz" überhöhten Wand, die Tafeln mit den Namen der Kriegsopfer trägt. Es wurde nach dem Ersten Weltkrieg errichtet und 1950 erweitert. Davor vier Grabmale aus ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die aufgrund ihres Seltenheitswerts erhaltenswürdig sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |