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Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus eines in jüngerer Zeit zum Winkelhof ausgebauten Anwesens ist allseitig verschindelt. Geschosshöhe und -auskragung (auch im Giebel) sowie die in sieben Achsen symmetrisch gegliederte Fassade lassen auf eine Bauzeit noch im 18. Jahrhundert schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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