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Großer, ortsbildprägender Winkelhof, der sich zur Biegung der Alten Dorfstraße hin öffnet; er wurde nach einem Brand 1888 neu erbaut. Das zweigeschossige Wohnhaus besteht aus konstruktivem Fachwerk mit divergierenden Geschossstreben und ist auf einem Sockel aus Basalt und Sandstein errichtet. Es enthält eine repräsentative zweiflügelige Haustür des späten Historismus mit Oberlicht und davor eine Treppenpyramide. Angepasst gestaltet ist der Wirtschaftsflügel. Das Fachwerkgefüge zeigt hier auch Verstrebungen in der Form von Andreaskreuzen, der Stall ist massiv ausgebaut. Das gut erhaltene Anwesen ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |