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In der Grundanlage ehemals L-förmig bebauter Hof, von dem nach Abbruch der rückwärtigen Scheune das Wohnhaus erhalten ist. Das giebelständige Fachwerkwohnhaus, vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet, ursprünglich offenbar nur zweizonig; eine weitere Zone wurde nachträglich ergänzt. Das Gefüge des verputzten Baus ansonsten unverändert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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