Evangelische Kirche, Kanzel
Evangelische Kirche, Apostelbild
Eisenbacher Straße 1, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Innenraum nach Nordwesten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Rudlos
  • Eisenbacher Straße 1
Evangelische Kirche
Flur: 1
Flurstück: 20

Bereits relativ früh, 1457, wurde in Rudlos eine Kapelle geweiht. Ihre 1691 errichtete Nachfolgerin gehört zu den kleinsten Fachwerkkirchen des Vogelsberges und ist gleichzeitig „eine der reizvollsten" (Heinrich Walbe). Der Bau ist rechteckig und geostet und entstand als relativ schlichte Ständerkonstruktion. Halbhoch verstrebte Bundständer an den Längsseiten zeigen die Trennung von Schiff und Chor von außen an. Die Eingangs- und die Rückseite der Kirche sind durch übereinander angeordnete kurze Streben aufwändiger gestaltet. West- und Südseite wurden in jüngster Zeit verschindelt. Auf dem Krüppelwalmdach über dem Schiff erhebt sich ein kleiner Haubendachreiter, in dem die im 16. Jahrhundert gegossene Glocke der ehemaligen Lauterbacher Wendelskapelle untergebracht ist.

Das Kirchenschiff gliedern schlichte Emporen an der West- und Nordwand sowie hinter dem Altar. Dort sind außerdem links und rechts Abseiten mit holzvergitterten Öffnungen eingebaut. Der Altarraum ist durch einen spitzen (!) Chorbogen vom Gemeinderaum getrennt. Am rechten Bogengewände sitzt die Kanzel in einfacher Form. Das Kruzifix auf dem Altar stammt wohl aus der Bauzeit, die acht Apostelbilder an den Emporen wurden aus Angersbach übertragen. Die zweiflügelige Eingangstür hat klassizistisches Dekor.

Die Kirche ist zusammen mit dem kleinen eingefriedeten Platz auf dem sie steht Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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