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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ansitz des ehemals in Sickendorf bestehenden zweiten riedeselischen Hofes, noch 1829 als "freiherrliches Wohnhaus in Obersickendorf" bezeichnet. Hohes Sockelgeschoss mit gewölbtem Keller und Datierung 1741. Darauf querrechteckiger, zweigeschossiger Fachwerkaufbau, dessen Konstruktion ohne Schmuck blieb, lediglich die verschindelte Traufseite zur Straße hat vielleicht noch eine Geschossvorkragung. Der Bau wirkt durch seine Größe und das über dem profilierten Traufgesims überstehende Walmdach. Er wird im Volksmund als "Kaserne" bezeichnet, wohl weil er lange Zeit als Unterkunft für Arbeiter des Hofgutes diente. Scheuer und Ställe des Obersten Hofes wurden bis 1968 beseitigt. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |