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An der Ecke zur Lustgartenstraße ein Einhausgehöft, vermutlich Endes des 18. Jahrhunderts in einem bereits konstruktiv reduzierten Fachwerk errichtet; die Hofform ist in der Wetterau vollkommen unüblich, umso mehr verblüfft dieser Bau mit seinen stattlichen Ausmaßen. Der Wohnteil des Hofes im Detail durch unpassendes Fenster im Erdgeschoß verändert, der Gesamteindruck dadurch aber noch nicht wesentlich beeinträchtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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