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Zentrum des Dorfes und der Gesamtanlage Wallenrod ist die etwas erhöht liegende Kirche mittelalterlichen Ursprungs mit dem sich ihr nach Süden und Osten (in nicht mehr ursprünglichem Umfang) anschließenden Kirchhof. Um Kirche und Kirchhof steht eine Anzahl von Höfen relativ dicht und unregelmäßig; es ist sicher richtig, diesen Bereich als den ältesten des Dorfes zu betrachten. Von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist hier ein von Osten auf den Kirchhof führender und auf den Chorturm ausgerichteter Fußweg mit Kleinbauernhäusern zu beiden Seiten.
Die die Kirche umgebende Bebauung reicht freilich nicht vor den Dreißigjährigen Krieg zurück. Das ehemalige Gemeindewirtshaus (Helmut-Caspar-Weg 2) dürfte das älteste bestehende Haus darstellen. Die Reihe der traufständigen Hofanlagen Hinter der Kirche 9, 11, 13 und 15 bilden die nördliche Begrenzung des Dorfkernes; Nr. 15 ist als gut erhaltener Einhof des 19. Jahrhunderts hervorzuheben.
Ausgehend von dem bezeichneten Ortskern entwickelten sich spätestens ab dem 17. Jahrhundert parallel zum Verlauf der Musel Dorferweiterungen. Als - nach der erhaltenen Bausubstanz zu urteilen - ältere erscheint das Oberdorf mit dem unteren Eisenberg und einem Abschnitt des Engerwegs. Durch das Oberdorf war ein Zweig der Musel geleitet. Nicht mehr als überörtliche Durchgangsstraße (in Richtung Meiches-Ulrichstein) genutzt, hat es den Charakter einer Dorfstraße relativ gut bewahren können. Die hier aufgereihten Höfe entstammen im Kern z. T. noch dem ausgehenden 17. bzw. dem frühen 18. Jahrhundert (Oberdorf 4, 6, außerhalb der Gesamtanlage auch 17 und im Kern wohl auch 20). Die folgenden Zeiten sind dokumentiert u.a. durch Engerweg 2 und die kaum veränderte Hofanlage Oberdorf 11 aus dem späten 19. Jahrhundert. Sie prägen wie die wenig älteren verschindelten Anwesen Oberdorf 10 und 14 das Straßenbild. Die freiliegende Ständerkonstruktion der Rückseite von Oberdorf 10 ist der des verschwundenen, von Heinrich Winter dokumentierten Hauses Unterdorf 18 aus den 1740er Jahren sehr ähnlich.
Engerweg 3, 10 und 12 veranschaulichen ein lockerer strukturiertes Dorfausbaugebiet des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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