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Mit der Errichtung der Oberhessischen Eisenbahn erhielt Wallenrod 1871 Anschluss an das Eisenbahnnetz. Das zweigeschossige Bahnhofsgebäude blieb als für die Entstehungszeit der Bahnlinie typisch schlichter Putzbau im Wesentlichen erhalten. Gleichzeitig war der gegenüberliegende kleine Güterschuppen als konstruktiver Fachwerkbau mit Backsteinausfachung entstanden. Beide Gebäude sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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