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Aus dem späten 19. Jahrhundert stammt das großvolumige, giebelständige Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens. Der relativ hohe Sockel aus Basalt und Sandstein bedingt an der Traufseite zum Hof eine zweiseitige Freitreppe vor der zweiflügeligen originalen Haustür. Das Gefüge des Hauses mit geschosshohen Streben bleibt ohne Zier. Es ist aber, wie die Anordnung der Fenster in fünf bzw. vier Achsen, nach klassizistischen Vorbildern betont symmetrisch gestaltet. Das Haus trägt ein Mansarddach, die nördliche Giebelseite ist als Brandmauer massiv aus Backsteinen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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