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Giebelständiger Wohnteil eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens in städtebaulich hervorragender Situation. Das auf niedrigem Tuffsteinsockel stehende zweigeschossige Fachwerkgebäude, dessen hofseitige Traufwand verschindelt ist, stammt im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert, weist aber ältere Details wohl aus dem 18. Jahrhundert auf. Dazu gehört das Obergeschossrähm der Giebelseite mit auffälligem Rundstabprofil, wie wohl auch die in „Ständerkonstruktion" auf höherem Sockel errichtete Rückwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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