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Von der Straße stark zurückgesetzter traufständiger Streckhof. Die rechte Zone des Wohnbereichs zeichnet sich durch ein kräftig dimensioniertes Balkenwerk mit dreiviertelhohen Streben und einem aufwändig gestalteten Quergebälk aus. Die Balkenköpfe sind mit Hohlkehlen versehen, Füllhölzer und Unterkante der Stockschwelle zeigen in Schiffskehlen eingelegte Taustäbe. Dieses bemerkenswerte und gut ausgearbeitete Schmuckwerk verweist in den Übergang vom 17. zum 18. Jahrhundert als Entstehungszeit und rechtfertigt eine Einordnung des im 19. Jahrhundert nach beiden Seiten erweiterten bzw. erneuerten Hauses als Kulturdenkmal, zu dem auch der große, ortsbildprägende Scheunenbau aus dem frühen 20. Jahrhundert gehört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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