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Giebelständige Streckhofanlage, die sich in verschiedenen Bauphasen des 19. Jahrhunderts am nordöstlichen Rand des historischen Dorfkerns entwickelt hat. Insgesamt kommt dem gut erhaltenen Anwesen mit seiner historisierenden Haustür am verschindelten Wohntrakt und dem kleinen, im Winkel erfolgten massiven Stallanbau mit vorgezogenem Dach im hier stark verunklärten Abschnitt des Unterdorfs eine besondere ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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