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Von der Straße „Oberdorf" stark zurückgesetzter, gut erhaltener Streckhof, giebelständig zum Engerweg, der Wohnteil von der Straße abgewandt. Dieser ist dreizonig gegliedert und zeigt voll ausgebildete Mann-Figuren sowie eine profilierte Stockschwelle über der mit abgerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern versehenen Geschosstrennung. Sehr qualitätvoll ausgearbeitet ist die Zier der linken Eckständer: Gedrehte Säulen auf Postamenten und mit ionisierenden Kapitellen, aus denen Blumenranken wachsen. Die Stockschwelleninschrift (Fraktur) ist nicht mehr lesbar, als Bauzeit des Hauses ist das Ende des 18. Jahrhunderts anzunehmen. Aus einem Umbau des ausgehenden 19. Jahrhunderts stammt die zweiflügelige Haustür in Formen der Neorenaissance, gleichzeitig wohl der zweizonige Wirtschaftsbereich. Das Anwesen ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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