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Der Haupteingang des nördlich des Dorfes gelegenen Friedhofs wird von zwei einfachen Sandsteinpfosten gerahmt, die mit der Jahreszahl 1834 auf die Verlegung des Begräbnisplatzes nach außerhalb des Dorfes verweisen.
Im unteren Bereich des Friedhofs steht als Denkmal für die Opfer des Ersten Weltkriegs ein großer vierseitiger Pfeiler aus Muschelkalk mit ausgebildetem Sockel und abschließendem Konsolgesims. Im oberen Bereich ist in einen quadratischen Durchbruch ein „Eisernes Kreuz" eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg 1955 Erweiterung durch eine exedraartig um den Pfeiler geführte Mauer aus Sandsteinbossenquadern, bekrönt durch zwei flache Schalen und mit vier Namenstafeln aus Granit versehen. Das Denkmal und die vordere Friedhofseinfassung sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |