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Das hier zu behandelnde Haus – gegenüber der Kirche in Eckposition zur Straße Unterdorf gelegen – ist als ehemaliges, 1910 privatisiertes Gemeindewirtshaus „zum Stern" von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung. Zweigeschossiger, traufseitig erschlossener Fachwerkbau auf relativ hohem Sockel und unter Satteldach. Auffallend kräftiges Gefüge aus der Mitte oder der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, durch Mann-Figuren der älteren Form ausgesteift. Deutliche Geschossauskragung, aber bis auf Rundstabprofile an Stockschwelle und Rähm keinerlei Bauzier. An der Giebelseite im Rähm Bauinschrift, der Anfang leicht verunklärt: „WER NICHT MIT VNS IST IM BAWEN VND WIR NVR MENSCHEN WOLLEN TRAWEN SO IST V[...]GEBLICH FRVH AVFSTEHEN VND DAS WIR SPAHT ZV BETTE GEHEN VMBSONST DIE WERCK LEUTH HAND AN LEGEN WANN SICH NICHT EINMISCHT GOTTES SEGEN PSALM. CXXVII."
An der rechten Giebelseite Anbau des späten 19. Jahrhunderts mit Saal im Obergeschoss und massives ehemaliges Spritzenhaus (1893); seine segmentbogige Einfahrt mit Sandsteingewände.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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