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Traufseitig erschlossenes, zweigeschossiges Wohnhaus noch des 18. Jahrhunderts, verschindelt, mit zwei sich ähnelnden historistischen Eingangstüren. Im 19. Jahrhundert Erweiterung durch die rechts anschließenden Wirtschaftsgebäude. Sie folgen wegen des beengten Grundstücks mit der Außenseite der Straßenkrümmung und prägen dort das Ortsbild mit ihrer freiliegenden Fachwerkkonstruktion und dem Mansarddach. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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