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Der traufständige Streckhof schließt nach rechts mit dem Wohnbereich ab. Dieser, ursprünglich offensichtlich ein Wohn-Stall-Haus, stellt zugleich den ältesten Teil des Anwesens dar. Er ist zweigeschossig und zweizonig, die kräftigen Mann-Figuren an Eck- und Bundständern sind einfach verriegelt. Die Riegelkette ist im Obergeschoss der linken Hauszone, dem ehemaligen Wirtschaftsbereich, hervorragend erhalten. Es gibt eine deutliche Vorkragung des Obergeschosses, die als Zier nur Rundstabprofile an Rähm und Schwelle aufweist. Die Bauformen lassen eine Entstehungszeit noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts vermuten. Das Erdgeschoss wurde mit dem Ausbau des Hofes und der Herausnahme des Stalles erneuert. Das Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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