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Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude des Pfarrers wurden 1834/35 unter Leitung von Kreisbaumeister Rasor erbaut. Ersteres ist ein traufständiger, sehr schlichter, verschindelter Bau, zweieinhalbgeschossig unter flachem Satteldach. Die großen Fenster sind regelmäßig in drei bzw. vier Achsen angeordnet. Rückwärts steht separat die Scheune, ein teils erneuerter und erweiterter Bau in konstruktivem Fachwerk, die untere Hälfte ihrer Ostwand besteht aus Sandsteinquaderwerk. Das Anwesen ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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