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Das traufständige, dreizonige Wohn-Stallhaus zeigt als eines von wenigen im Bereich des Unterdorfes seine Fachwerkkonstruktion, die durch dreiviertelhohe Streben und zweifache Verriegelung stabilisiert wird. Ein Geschossüberstand ist angedeutet, der Bereich der Geschosstrennung durchgehend profiliert. Eine nur noch fragmentarisch zu entziffernde Inschrift nennt das Baujahr 1812 und zwei Zimmermeister mit den Namen Heizenröder und Schmehl. Baugeschichtlich bemerkenswert ist, dass die äußere Stallwand noch aus Fachwerk besteht und nicht massiv ersetzt wurde. Rechts anschließend der verkleidete, ursprünglich zum Haus gehörende Scheunenbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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