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Das mit Ausnahme der Steinbergstraße im Wesentlichen noch dem Umfang der Mitte des 19. Jahrhunderts verhaftete Dorf ist durch verkehrsbedingte Abbrüche sowie Um- und Neubauten partiell stark verändert. Es können jedoch noch der Bernhardsberg, die Udenhäuser Straße, der untere Grabenweg, und Abschnitte der Kirchgasse und des Willofser Weges als Gesamtanlage erfasst werden. Die hier erhaltenen Gehöfte gehen in ihrer meist noch gut kenntlichen Baustruktur auf die zweite Hälfte des 18. bzw. das 19. Jahrhundert zurück.
Der untere Grabenweg und der dicht bebaute Bernhardsberg bezeichnen die historische Straßenverbindung von Lauterbach nach Grebenau. Mit Maarer Straße 4 blieb in diesem Bereich das Gebäude der Schmiede etwa aus dem zweiten Viertel des 20. Jahrhunderts erhalten.
Im Norden und zugleich die Gesamtanlage abschließend ist die Randbebauung des früheren, allerdings nicht mehr erkennbaren Friedhofes noch rudimentär nachzuvollziehen. Dazu gehören Udenhäuser Straße 19 und die beiden Hofanlagen Am Bernhardsberg 12 und 14, die im Kern noch aus dem 18. Jahrhundert stammen.
Im Westen bezieht die Gesamtanlage den ursprünglichen Dorfrand mit seinen Gärten und einen großen, schon vor 1848 gleichsam ausgesiedelten Hof Maarer Straße 12 mit ein.
Zentral im Dorf gelegen, zählt zur Gesamtanlage auch die Kirche mit den nördlich anschließenden dörflichen Gemeinschaftsbauten. Dies sind die stark erneuerte öffentliche Waage (Kirchgasse 2) auf deren Grundstück auch das 1985 abgebrochene Backhaus stand, sowie das noch in Betrieb befindliche Gefrierhaus und das ehemalige Gemeindehaus Udenhäuser Straße 9, ein eingeschossiger Massivbau mit Kielbogendach aus den 1920er Jahren.
Im Osten vermitteln Höfe am Willofser Weg historische Strukturen, darunter Nr. 7, die ältere, jetzt stark veränderte Schule aus dem frühen 19. Jahrhundert, und der Dorfrand am Wiedborn ist kaum gestört. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |