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Auf beengtem Raum in Eckposition entstandener Streckhof. Der zweizonige Wohnteil zeigt eine zweigeschossige Fachwerkkonstruktion, die um die Wende zum 19. Jahrhundert entstanden ist. Charakteristisch sind Dreiviertelstreben und kurze Halsriegel an den Eck- und Bundständern, geringe Auskragung des Obergeschosses und noch eine bereits zurückhaltende Verzierung der Eckständer durch gedrehte Stäbe mit abschließenden Spiralen. Im Giebeldreieck rundbogige Luke. Jüngerer Ausbau zum Winkelhof. Der Wohnteil ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |