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Traufständiger, fünf Zonen breiter Einhof mit Stallstube, nach der sorgfältig ausgearbeiteten Bauinschrift 1822 durch den Zimmermeister Johannes Bloch aus Landenhausen erbaut. Trotz dem das Fachwerk als „konstruktiv" zu bezeichnen ist und mittels steil eingesetzter Geschossstreben stabilisiert wird, gewinnt die Fassade durch die dichte Anordnung der kräftigen Hölzer und nicht zuletzt durch das Mansarddach, das freilich erst nach rückwärtiger Erweiterung des Hofes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgesetzt wurde, einen kraftvollen, repräsentativen Charakter. Als gutes Beispiel eines wenig gestörten Einhofes aus dem frühen 19. Jahrhundert. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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