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Der Friedhof wurde wahrscheinlich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts aus dem Dorf (Flur 1, Flurstück 34/2 u.a.) nach außerhalb verlegt. Dort ist 1924 - unter Wiederverwendung eines älteren, pfeilerförmigen Grabsteins - die Gedenkstätte für die aus Wernges stammenden Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet worden. Sie hat die Form einer gestuften Wand aus Haustein und Buckelquadern, bekrönt durch ein schmiedeeisernes Kreuz. Erweitert und verändert nach dem Zweiten Weltkrieg. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |