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Für das Ortsbild sehr bedeutender, 1789 durch den Landenhäuser Zimmermann Peter Fischer (für den gleichen Bauherrn wie das benachbarte Anwesen Udenhäuser Straße 4 und mit nahezu gleicher Inschrift!) errichteter großer Einhof, zweigeschossig und fünf Zonen breit, auf Sandsteinsockel mit profilierten runden Kellerfenstern und Datumsstein. Die Fachwerkkonstruktion (mit Mann-Figuren und leicht auskragendem Obergeschoss) im Wesentlichen erhalten. In der Stockschwelle ausführlicher Hausspruch. Die sichtbaren Eckständer mit angeschnitztem „Fuß" und gedrehten Säulen mit sich aus Spiralen entwickelnden Reliefs von Ranken mit Blüten und Weintrauben. Der breite Giebel mit kleinem Krüppelwalm. Hofseitig jüngerer rechtwinkliger Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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