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Den nördlichen Dorfausgang markiert das traufständige, ursprünglich bäuerliche Anwesen aus verschiedenen Bauphasen v.a. des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit einbezogenem Stall zeigt schlichtes konstruktives Gefüge, wobei der Bereich der Geschosstrennung auffällige Reste einer Verzierung (Taustab) zeigt, die den ältesten Bauteil (vor 1831) kenntlich macht. Links anschließend ein gestreckter, aus verkehrstechnischen Gründen zurückgesetzter, firstparalleler Scheunenbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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