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Die gegenwärtige Gebäudekonstellation ist mit der durch den Dorfplan von 1823 dokumentierten weitgehend identisch. Das heutige Haupthaus, das mit einer Torfahrt ausgestattet ist, dürfte auf den Anfang des 19. Jahrhunderts zurückgehen, wurde aber sicher mehrfach verändert. Das schmälere, jetzt als Anbau erscheinende, ebenfalls traufständige Gebäude könnte noch im 18. Jahrhundert erbaut worden sein. Der Überstand im Obergeschoss und die gesamten Proportionen lassen ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit vermuten. Es ist daher zusammen mit der 1910 erbauten, an der Giebelseite durch dekorative Ziegelornamentik gekennzeichneten Scheune Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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