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Giebelständig und exponiert an der Straße liegendes Fachwerkwohnhaus. Erbaut 1727 (Dendro-Datierung). Der Bau besteht aus einer größeren Stubenzone vorne und einer hinteren, kleineren Erschließungs- und Nebenraumzone. Zeittypische Umbauten erfolgten 1849 (Flachlehmziegel, OG-Unterzüge etc.) und danach (partielle Erneuerung der EG-Wände in Ziegelstein). Kennzeichnend für das Haus ist ein zwar einfaches und schmuckloses, jedoch klar gegliedertes Fachwerkgefüge.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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