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Traufständiges, kleines Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Am Giebel dichtes und schlüssiges Strebenbild mit einer Bundständerteilung in Längsrichtung. Die sorgfältige Verkleidung aus grauen und weißen Schieferblättchen kommt nur in Niederhadamar regelmäßig vor. Sie bedeckt am OG der Straße eine zweizonige Schauseite, wie sie um 1800 noch üblich ist. Mit der Nr. 85 ein ungestörter Ergänzungsbau zur Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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