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Mittels der über die Lauter führenden Brücke werden insbesondere die Grundstücke der Fabrikantenvilla und des Direktorenwohnhauses der Hutfabrik erschlossen. Zu diesem Zweck dürfte sie auch errichtet worden sein, also kurz vor 1884 als einbogige Sandsteinkonstruktion. Aus späterem Ausbau das massive Geländer, datiert 1935.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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