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Vor der Schule gelegenes eingeschossiges Gebäude aus regelmäßigem Mauerwerk, errichtet 1860. Tür und Fenster mit schlichten Gewänden, 1982 erneuertes Satteldach. Im Inneren gebrauchsfähiger Backofen, 1989 neu eingebaut. Das Gemeindebackhaus ist als Gemeinschaftseinrichtung und als Zeugnis dörflichen Lebens Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen. ,
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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