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Gesamtanlage Rockenberg
Rockenberg hat ein reiches historisches Ortsbild, das in seinen Grundzügen hochmittelalterlich geprägt ist. Es gruppiert sich um den Kirchberg. Es ist sicher richtig, in dem Kirchberg auch den Mittelpunkt des Rockenberger Vorgängerortes Crüftel zu sehen. Teile der wehrhaften Ummauerung des Kirchhofes sind erhalten und wirken zusammen mit dem gotischen Westturm beherrschend im Wettertal. Der Kirchhof selbst hat als Fläche seinen historischen Charakter verloren und wurde von dem denkmalgeschützten Gesamtanlagenbereich ausgenommen.
Der Kirchberg ist von einem Netz topographisch bestimmter Wege umgeben. Im Osten die Wetter aufwärts von Oppershofen kommende Straße (Obergasse), die in Rockenberg das Wettertal Richtung Münzenberg verläßt (Münzenberger Straße). Südlich des Kirchberges führt die Scheidgasse hinab zur Wetterüberquerung, von der eine Straße weiter Richtung Griedel führt. Der Fluß wurde ursprünglich mittels einer Furt überquert, seit dem 16. Jahrhundert wird eine Brücke überliefert.
Am Aufeinandertreffen von Scheidgasse und Obergasse befindet sich der angerartige Freie Platz, Standort des 1531 errichteten Rathauses, das als "Herrschaftssymbol" während der republikanischen Aufbruchstimmung von 1847 abgebrochen wurde. Die Süd-West-Ecke des Freien Platzes besetzt die Rockenberger Burg. Die entlang ihrer äußeren Ummauerung geradlinig zur Wetterüberquerung führende Ziegelgasse ist siedlungsgeschichtlich vermutlich jünger als die Scheidgasse.
Kirchberg, Freier Platz und Burg sind erhöht über der Wetterniederung angesiedelt. Unmittelbar in der Flußniederung verlaufen dagegen Mühlgasse und Klostergasse, die ausschließlich innerörtlich die ehemaligen Wettermühlen im Süden und den ehemaligen Klosterbezirk, heute Gefängnis, im Norden Rockenbergs verbinden.
In der ortsgeschichtlichen Literatur (Gesser, vgl. Literaturangaben) ist an mehreren Stellen von einer Ortsummauerung als Befestigung die Rede. Zwar ist an einigen Stellen noch der äußere Bering der Rockenberger Burg erhalten. Eine massive Ortsbefestigung ist aber an keiner Stelle mehr anzutreffen und konnte deshalb auch nicht zur Abgrenzung der Gesamtanlage herangezogen werden. Auch ein ehemaliger Haingraben im Süden Rockenbergs, auf älteren Karten noch als Gartenzone erkennbar, ist inzwischen längst aufgesiedelt (südöstliche Mühlgasse). Die Rockenberger Gesamtanlage ergibt sich aus dem Gefüge ihrer Straßenzüge, soweit diese noch von historischen Hofstellen geprägt sind. Diese stammen meist aus der Zeit nach dem 30jährigen Krieg, das massive Gebäude vermutlich noch des 16. Jahrhunderts auf dem Hof Scheidgasse 11 ist eine Ausnahme. Häufiger dürfte vorkommen, daß Fachwerkbauten des 17. oder 18. Jahrhunderts über mittelalterlichen Kellern stehen wie im Falle von Obergasse 10.
Eine markante landschaftliche Grenze ist im Westen der Gesamtanlage die Wetter. Vom ehemaligen Kloster ist der äußere Klosterbezirk mit einer Grünfläche, die noch vom Klostergarten herrührt, Teil der Gesamtanlage, ferner das Geviert der ehemaligen Konventsgebäude mit den Ergänzungen, die nach der Umnutzung des Klosters zum Gefängnis in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Im Osten wird das Areal, das insgesamt von den Sicherheitsvorkehrungen des Gefängnisses auf wenig ansehnliche Weise gekennzeichnet ist, von der Beamtensiedlung aus dem 1. Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts gefaßt. Deren Mittelpunkt ist eine neue evangelische Kirche inmitten eines parkartig gestalteten Kirchhofes.
Eine markante Unterbrechung der Rockenberger Gesamtanlage ist die Bebauung an der Junkernstraße, eine jüngere Aufsiedlung eines in historischer Zeit nicht bebauten Gartengeländes. Gärten, die ältere Siedlungsbereiche abschließen und diese dadurch besonders kenntlich machen, sind hinter Klostergasse 9-15 und Mühlgasse 1-9 erhalten. Die angesprochenen Teilbereiche der Rockenberger Gesamtanlage vereinigen sich zu einem Ortsbild, das vielfältige Aspekte historischer Siedlungstopographie enthält.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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