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Anfang des 20. Jahrhunderts erhielt die Rockenberger Strafanstalt im ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Marienschloß einen neuen dreiflügeligen Zellenbau, außerdem wurde das zuvor militärische Wachkommando durch eine zivile Beamtenschaft abgelöst. Für die durch die Gefängnis-Vergrößerung gestiegene Zahl der Wachbeamten wurde ab 1907 eine eigene kleine Siedlung erbaut. Vornehmlich auf der Ostseite des Gefängnisbezirkes entstanden ein- oder zweigeschossige Doppelwohnhäuser in offener Bauweise. Gemeinsames Merkmal der Gebäude ist die betont lineare Anordnung an den oben genannten Erschließungsstraßen, eine variierende Form des Mansarddaches und der stete Einsatz von Putz, Fachwerk und Bruchstein als vorherrschende Materialien. Die Wohngebäude sind jeweils von großen Gartenflächen umgeben, die ursprünglich sicher zur Eigenversorgung der Bewohner beitragen sollten. Sowohl der Entstehungszusammenhang der Siedlung als auch deren geschlossenes, einheitlich wirkendes Erscheinungsbild rechtfertigen eine Bewertung als Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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