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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach; die ehemals zugehörige Hofanlage nicht mehr vorhanden. Wie beim benachbarten Gebäude Kirchgasse 1 nur der straßenseitige Giebel in sichtbarem Fachwerk; vergleichbar ist auch der konstruktive Wandaufbau. Der Bau sticht aber hervor durch ein reicheres Strebenwerk, geschnitzte Eckpfosten im Obergeschoß sowie Gefachzierformen im Obergeschoß und im Giebeldreieck. Bemerkenswert auch die Fensterrahmen ursprünglicher Größe im Obergeschoß; Entstehungszeit des Gebäudes um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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