Kirchgasse 10
Katholische Pfarrkirche, innen nach Osten
Ehrenmal und Grabstelle für zivile Opfer eines Luftangriffs im WK II (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Grab des Rockenberger Pfarrers Mees von 1908 (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Grabsteiin einer Nonne aus dem ehem. Kloster in der Friedhofsmauer (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Hist. Grabstein neben der Kirche (2023) (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Rockenberg
  • Kirchgasse 10
  • Kirchgasse
Katholische Pfarrkirche St. Gallus
Flur: 1
Flurstück: 30, 31, 602

Gegenüber dem Ortskern sowie dem Wetter-Tal erhöht und ehemals wehrhaft gelegen; im Westen achteckiger gotischer Turm über quadratischem Untergeschoß, Spitzhelm mit Wichhäusern. Der Turm vermutlich Teil der um 1300 von den Herren von Bellersheim in Rockenberg errichteten Kirche. Die Kirche nach dem 30jährigen Krieg ruinös, 1667 Einsturz der Männer-Empore. 1752 wurden Verträge mit dem Mainzer Baumeister Adam Paul über den Neubau von Langhaus und Chor geschlossen, wobei das Langhaus von der Gemeinde, der Chor von den Kurmainzer Landesherren finanziell getragen wurde. Die Fertigstellung erfolgte 1754. Am unteren Turmgeschoß die Bauinschrift ECCLESIA DE NOVO ERRECTA 1754. Das neue Kirchenschiff außen mit Lisenengliederung, der Chor ist schräg eingezogen und dreiseitig geschlossen. Seitliche Erweiterungen des Langhauses von 1967 beeinträchtigen das historische Erscheinungsbild von außen wie auch im Inneren, wo die reiche Ausstattung des 18. Jahrhunderts in Mitleidenschaft gezogen wurde. Überwiegende Teile der wehrhaften Kirchhofsummauerung sind erhalten, sie geht über in die jüngere Fassung des Friedhofes und des ansteigenden Geländes mit Stützmauern und Freitreppen. Auf dem Friedhof Ehrenmal und historische Grabstätten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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