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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude einer hakenförmigen Hofanlage; in sichtbarem Fachwerk der straßenseitige Giebel, das Dachgeschoß ist nicht ursprünglich. Bemerkenswert an diesem um 1700 errichteten Bau besonders die Schmuckformen im Erd- und Obergeschoß der Giebelseite. Die Eckpfosten des Obergeschosses sowie die Füllhölzer des Geschoßversatzes mit von Perlen unterbrochenen Bandstäben, die übereinanderstehenden Mittelpfosten mit einer geschnitzten Brettvorlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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