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Die Straßenfront vereinte bis zur jüngsten Sanierung unter gemeinsamem Walmdach ein ursprünglich giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit einem um die Mitte des 19. Jhs. angefügten, heute modern erneuerten Torhaus. Im Obergeschoss des Torhauses wurde ein Tanzsaal eingerichtet. Als Baudatum des auch dem äußeren Anschein nach älteren Fachwerkwohngebäudes wurde dendrochronologisch 1704 ermittelt. Von einem Vorgängerbau wurde dabei ein mittelalterlicher Gewölbekeller in die Nutzung einbezogen. Für den Vorgängerbau ist ein Zusammenhang zur nahegelegenen Burg nicht auszuschließen (vgl. Obergasse 3). Das freigelegte Fachwerk des Wohnhauses mit starker Hessischer Mannfigur und reicher Anzahl an gebogenen und zum Teil genasten Fußbändern. Bemerkenswert zudem die Schmuckformen wie geschnitzte Eckpfosten und die verzierten Füllhölzer des Geschossversatzes zwischen Erd- und Obergeschoss. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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