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Vor den Gebäuden Obergasse 10 und 12 aufgestellt; hölzernes Kreuz mit gußeisernem Corpus. Ohne besonderen Kunstwert ist es als Zeugnis des in Rokenberg historisch vorherrschenden katholischen Glaubens erhaltenswert. Seinen Standort verdankt es vermutlich der herausgehobenen Funktion von Obergasse 12 zuerst als Schule (ab 1848) und dann als Rathaus (ab 1908).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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