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An der Stelle des heutigen "Freien Platzes" befand sich bis 1847 das alte Rathaus von Rockenberg, das in der republikanischen Aufbruchstimmung des Vormärz abgebrochen wurde. Der Freie Platz ist heute entlang der Obergasse und der Scheidgasse von einer kniehohen Mauer gefaßt, zur niedriger gelegenen Ziegelgasse eine Stützmauer und eine in den Platz einschneidende Treppe, im Süden wirkt die äußere Ringmauer der Burg räumlich begrenzend. Auf dem Platz selbst regelmäßig gepflanzte Bäume sowie in der südwestlichen Ecke ein Brunnen mit eiserner Pumpe und vier sandsteinernen Trögen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |