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Giebelständiges, 1910/11 erbautes Wohnhaus, durch seine vorgeschobene Position den Auftakt der südlichen Häuserzeile bildend. Eingeschossiger Putzbau mit hohem Mansardsatteldach, der östlich gelegene Eingangsbereich in einer breit vorgezogenen Loggia, darüber Balkon sowie Zwerchhaus mit Krüppelwalmdach. Ein entsprechendes Zwerchhaus befindet sich auch auf der Westseite. Giebelseitig im Erdgeschoss zwei halbrund vortretende, erkerartige Vorbauten, die auch von dem unterhalb der Traufe verlaufenden Ornamentband in Jugendstilformen geschmückt sind. Die Fenster mit Sprossengliederung und teilweise noch mit den hölzernen Klappläden. Entlang der Straße Sandsteineinfriedung mit Staketenzaun. Als vom Jugendstil beeinflusstes Wohnhaus von bau- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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