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Im Garten des Wohnhauses Karlsbader Str. 8 befindlicher, im Grundriss achteckiger hölzerner Pavillon. Errichtet wohl um 1900 über einem egalisierenden Sockel aus roten Sandsteinquadern, dessen obere Lage aus Sandsteinen mit Phase und einer Profilierung besteht. Der Boden des Pavillons mit kleinen quadratischen Fliesen in den Farben Gelb und Rot belegt. Das aufgehende Holzwerk mit dekorativen handwerklichen Verzierungen (gekreuzte Verstrebungen und Knaggen), das Dach mit einem Laternenaufsatz und kunstvollen Verzierungen an den Traufen. Als Abschluss eine vegetabil gestaltete Metallbekrönung mit Stern.
Der gut erhaltene und aufwändig gearbeitete Pavillon ist ein selten gewordenes Beispiel historistischer Gartenarchitektur an der Bergstraße. Er ist Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus historischen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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