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1909 in der Art eines barocken Saalbaus mit dreiseitigem Schluß errichtet, auf der Südseite ein Querbau mit Eingangshalle im Erdgeschoß. Der Haubendachreiter über der Westfront korrespondiert unverkennbar mit dem der nahegelegenen ehemaligen Klosterkirche (vgl. Klostergasse o. Nr.). Die im Hanggelände der östlichen Wetterseite gelegene Kirche ist ein Mittelpunkt der ebenfalls Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Siedlung für die Rockenberger Gefängnisbeamten. Von der Siedlung führt ein Treppenweg markant auf den höher gelegenen Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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