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Dem Schulgebäude von 1908 benachbartes zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, vermutlich aus dem 18. Jahrhundert; Krüppelwalmdach, der Keller ragt hochliegend aus dem ansteigenden Gelände hervor. Der Bau ist Teil einer L-förmigen Hofanlage, der Hofraum ist durch ein überdachtes Tor geschlossen. Das Fachwerk ist vollständig verputzt. Die Anordnung der Fenster läßt aber ein intaktes Gefüge erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |