Seminarstraße 9/11
Seminarstraße 13
Seminarstraße 7
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Seminarstraße 11
  • Seminarstraße 9
  • Seminarstraße 7
  • Seminarstraße 13
Flur: 18
Flurstück: 71/1, 73, 74, 75, 80

Von dem Bensheimer Architekten Wilhelm Nahrgang symmetrisch konzipierte und erbaute Wohnanlage zwischen dem Auerbacher Weg und der Pestalozzistraße, bestehend aus drei, jeweils zweigeschossigen Wohnhausbauten. In der Mitte ein von der Seminarstraße zurücktretender, langgestreckter Baukörper von sechs Achsen, im aufgeschobenen Walmdach ein breit gelagertes Zwerchhaus mit schmalen, stehenden Fenstern und klassizistisch anmutendem Satteldachgiebel. In den äußeren Achsen im Erdgeschoss halbrunde Vorbauten mit darüber liegenden Austritten, die von schmiedeeisernen Geländern gesäumt sind; sonst die Putzfassade nur durch ein flaches Fensterbankgesims gegliedert. Dieser Bau ist von zu den Straßeneinmündungen vortretenden Kopfbauten flankiert, die - im Volumen erheblich kleiner - an den nach Süden ausgerichteten Hauskanten durch runde Vorbauten akzentuiert sind. Auch diese Putzbauten sind nur durch das Fensterbankgesims im Obergeschoss gegliedert, in den aufgeschobenen Walmdächern sitzen jedoch Fledermausgaupen. Am Haus Nr. 13 hat sich zur Seminarstraße noch ein Medaillon mit der Darstellung dreier Putten erhalten. Es soll auf einen Entwurf Berthel Thorwaldsens zurückgehen.

Die gesamte Wohnanlage ist entlang der Straße von einer Sandsteinmauer gesäumt, teilweise noch ergänzt um einen Staketenzaun. Sie ist 1912/13, also noch kurz vor dem Ersten Weltkrieg entstanden und orientiert sich deutlich an Bauten der Metzendorfsiedlung im Schönberger Tal. Das Ensemble ist aus siedlungs- und architekturgeschichtlichen sowie aus baukünstlerischen Gründen von Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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