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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude einer tiefgestreckten, L-förmigen Hofanlage mit überdachtem Hoftor; bemerkenswert am Wohnhaus die Aussteifung der Mittelpfosten auf der Giebelseite im Ober- und Dachgeschoß mit übereinanderstehenden Mannformen, was an spätmittelalterliche Konstruktionen mit durchgehender Firstsäule erinnert. Störungen des wertvollen Fachwerkgefüges, das vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert stammt, auf der Giebelseite durch die massive Erneuerung der Erdgeschoß- Wand sowie die Verglasung des oberen Giebeldreiecks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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