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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach; Bestandteil einer nicht mehr in seiner ursprünglichen Form erhaltenen Hofanlage. Bemerkenswert an dem im Ober- und Dachgeschoß erhaltenen und sichtbaren Fachwerkgefüge die Aussteifung der Eckpfosten durch Mannfiguren mit armförmig nach oben geschwungenen Gegenstreben. Aufgrund dieser Schmuckform ist der Bau in die 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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