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Gegenüber der Einmündung der Junkernstraße in die Ziegelgasse gelegene hakenförmige Hofanlage mit überdachtem Hoftor; Kulturdenkmal ist das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach. Der Bau ist vollständig verputzt. Die Anordnung der Fenster weist auf ein intaktes Fachwerkgefüge hin. Die Gebäudeform läßt einen Bau der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |